Kostenübernahme

Die Kostenübernahme der Leistungen
von Heilpraktikern sind in den meisten Fällen
wie folgt geregelt:

Gesetzlich Versicherte

Gesetzliche Krankenkassen ersetzen unsere Leistungen nur in absoluten Ausnahmefällen. Es existieren aber für gesetzlich Versicherte preiswerte Zusatzversicherungen (ca. 15 Euro), die u.a. einen Großteil unserer Leistungen ersetzen.

Beihilfeberechtigte

Beihilfeberechtigte erhalten nach der Satzung der Beihilfe einen erheblichen Anteil, je nach ergänzender privater Versicherung alle Kosten ersetzt. Postbeamte haben einen Sondertarif, der einen etwas kleineren Anteil als die Beihilfe erstattet.

Privat Versicherte

Die meisten Privatkassen ersetzen im Normalfall unsere Leistungen zu 100 %.
Allerdings ist in der letzten Zeit bei einigen Versicherungsgesellschaften auch hier eine restriktivere Tendenz zu verzeichnen.

Kosten und Zahlung

Mein Honorar beträgt € 90,- pro Zeitstunde und wird nach Zeitaufwand berechnet (je angefangene Viertelstunde), dies gilt auch für Folgetermine, sowie Beratungen per Telefon, Skype, Zoom,…)

Wellnessmassagen kosten € 75,- / Stunde

Materialien (Infusionsbesteck /-zusätze, Verbandsmaterial, etc.) werden gesondert abgerechnet und können an dieser Stelle nicht pauschal angegeben werden, dies gilt auch für Laboruntersuchungen, deren Aufwendungen separat vom Labor erhoben werden.

Sie werden jedoch im Vorfeld über die jeweiligen Kosten informiert.

Mein Honorar wird in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) in Euro berechnet.

Sie können die Kosten nach der Behandlung bequem per Rechnung bezahlen.

Rechnung

Zum Abschluss einer Behandlung oder Kur erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder Beihilfestelle einreichen können.